ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGNEN gelten für alle von Margarita Stirbe (im weiteren Verlauf Make-Up Artistin  genannt) erteilten Angebote sowie durchgeführten Aufträge und erbrachten Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn Sie nicht umgehend (innerhalb 3 Tagen) schriftlich widersprechen.

 

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (bestätigter Probetermin, Styling, Make-Up Termin sowie Hochzeitsstylings am Tag der Hochzeit) der gewünschten Leistungen zustande. Der Termin gilt als verbindlich, wenn Sie von mir dazu eine Bestätigung erhalten.

 

Vertragsgegenstand

Der Vertrag gilt für alle auf meiner Website beschriebenen (gilt als verbindliche Auftragsbestätigung) und angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen. Diese Leistungen umfassen alle Dienstleistungen meiner Website. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.

 

Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Kunden und:

Margarita Stirbe (Make-Up Artistin)

Hochstrasse 11

58075 Hamm

E-Mail: info@hairbymargo.de

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Stylings sind der aktuell gültigen Preisliste auf meiner Website www.hairbymargo.de zu entnehmen.

Eine Terminreservierung ist nur nach bezahlter Anzahlung in Höhe von 50,00€ gültig. Der Betrag muss innerhalb von 7 Kalendertagen auf dem Konto eingegangen sein. 

Zusätzliche Kosten werden für Fahrwege (0,70 € je gefahrenen km) - gerechnet vom Homestudio in der Hochstrasse 11, 59075 Hamm erhoben.

Am Tag des Probetermins ist die Anzahlung in Höhe von 100,00€ in bar zu begleichen.

Der Restbetrag inkl. aller zusätzlichen sonstigen Kosten ist am Tag der endgültigen Leistungserbringung (Tag der Hochzeit) in bar fällig oder soll spätestens binnen 7 Werktagen auf das Konto überwiesen werden. Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt.

Zusätzliche Dienstleistungen (z.B. zusätzliche Personen, zusätzliche Leistungen oder Stylingänderungen), die sich im Laufe eines Termins ergeben, müssen am Tag der Leistungserbringung entrichtet werden.

 

Haftung

Die Make-Up Artistin ist stets bemüht, alle Risiken und insbesondere allergische Reaktionen (durch ein Aufklärungsgespräch) auszuschließen, solle es jedoch zu einer allergischen Reaktion kommen, übernimmt die Make-Up Artistin keine Haftung für mögliche Folgen einer allergischen Reaktion, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

 

Mängelansprüche

Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings zu melden, um der Makeup Artist die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.

 

Namensnennung

Die Make-Up Artistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihrer Werke (einschließlich Testshootings, Editorials sowie Fotos) als Urheber genannt zu werden.

 

Verwendung von Bildmaterial

Die Make-Up Artistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (- modelle) mit der Nutzung durch die Make-Up Artistin einverstanden ist/ sind.

 

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung galt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamm.

Hamm im Juni 2021

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